Design - galileolaw.de

Design

Ein Design (ehemals „Geschmacksmuster“, auch heute noch vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) ist ein Schutzrecht, das die äußere ästhetische Erscheinungsform eines Erzeugnisses schützt. Ein Design kann in Form einer Zeichnung oder einer Fotografie angemeldet werden, die die zu schützenden Merkmale darstellt. Nach einer Prüfung der formalen Voraussetzungen wird das Design für eine Dauer von bis zu 25 Jahren eingetragen (Deutschland(link)). Ein Design besteht aus der Schaffung einer Form, Konfiguration oder Komposition von Mustern oder Farben oder einer Kombination von Mustern und Farben in dreidimensionaler Form, die einen ästhetischen Wert hat. Bei einem Design kann es sich um ein zwei- oder dreidimensionales Muster handeln, das zur Herstellung eines Erzeugnisses oder eines Industrieguts verwendet wird.

In der Europäischen Gemeinschaft kann ein eingetragenes Geschmacksmuster (GGM(link)) für eine Dauer von bis zu 25 Jahren erworben werden. Ähnliche nationale Geschmacksmuster gibt es in den meisten Ländern der Welt, wobei eine amtliche Gebühr zu entrichten ist und andere formale Anforderungen erfüllt werden müssen. In Kenia, Japan, Südkorea und Ungarn werden gewerbliche Muster und Modelle nach Durchführung einer amtlichen Neuheitsrecherche eingetragen. Für die Mitgliedstaaten der WIPO wird ein Schutz durch eine Anmeldung gemäß dem Haager Abkommen, eine Eintragung bei der WIPO und eine Prüfung durch die benannten Mitgliedstaaten gemäß der Genfer Akte des Haager Abkommens gewährt.